Medizinstrafrecht

Dem sog. Medizinstrafrecht werden all die Delikte zugeordnet, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit im Gesundheitssektor stehen. Dies betrifft Ärzte ebenso wie anderes medizinisches Fachpersonal (Arzthelfer, Krankenschwestern, MTAs etc.), Leiter oder Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten ebenso wie solche von Pflegeheimen, Apotheker oder Mitarbeiter aus der Pharma- und Health-Care-Branche.

Dabei steht einer sich verbessernden medizinischen und pflegerischen Versorgung eine deutliche Zunahme an Ermittlungsverfahren gegenüber.

Typische (und zugleich auch die häufigsten) Straftatbestände im Medizinstrafrecht sind

  • Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung infolge von Beratungs-, Aufklärungs- und Behandlungsfehlern
  • Abrechnungsbetrug
  • Untreue
  • Korruption
  • Vorteilsannahme/Bestechlichkeit

Daneben existieren natürlich weitere Straftatbestände, wie etwa

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Urkundenfälschung an Krankenakten
  • Straftaten gegen Normen aus dem Wettbewerbsgesetz, Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz etc.

Wer sich als Verantwortlicher im Gesundheitssektor einer strafrechtlichen Beschuldigung gegenübersieht, sollte keinesfalls zögern, so früh wie möglich einen auf diesen Bereich spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten.

Denn neben der Beschuldigung selbst, können auch die unmittelbaren wie mittelbaren weiteren berufsrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Folgen erheblich sein:

  • (Verdachts-)kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • (vorläufiges) Berufsverbot
  • Ruhen oder Widerruf der Approbation
  • Ruhen oder Entzug der Kassenzulassung
  • Verlust der Geschäftsführereigenschaft (GmbH – Pflegedienste)
  • Versicherungsrechtliche Haftung
  • Schmerzensgeld etc.

Das Medizinstrafrecht gehört zu den besonderen Schwerpunktbereichen meiner Kanzlei. Ich stehe meinen Mandanten mit Erfahrung und Expertise zur Seite, wobei das Ziel immer sein sollte, zum frühestmöglichen Zeitpunkt alle zur Verfügung stehenden strafprozessualen Rechte und Möglichkeiten auszuschöpfen.