Verkehrs­strafrecht

Die zu­­meist erhobenen Vorwürfe der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind

  • Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB)
  • Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
  • Fahrt unter Drogeneinfluss (§ 316 StGB)
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr (§§ 240, 185 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (als Halter oder Fahrer, § 1, 6 Pfl)

Wer mit einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, sollte nicht zögern, einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Denn die Folgen von Verkehrsstraftaten können erheblich sein:

  • Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe (abhängig natürlich vom Vorwurf)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • Erteilung einer Sperre, d.h. der Zeit, in der die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Im Gegensatz zum Fahrverbot muss hier die Fahrerlaubnis neu ausgestellt werden. Dies ist insbesondere bei Verkehrsstraftaten in vielen Fällen mit weiteren Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörden, wie verkehrsmedizinischen Untersuchungen oder MPUs verbunden.

Ich verteidige Beschuldigte von straßenverkehrsrechtlichen Vorwürfen und vertrete diese auch gegenüber den Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen von Entziehungen der Fahrerlaubnis.