Wirtschaftsstrafrecht

Dem Begriff des Wirtschaftstrafrechts unterfallen alle Normen, die Handlungen sanktionieren, die als Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben definiert werden. Dazu gehören neben etwa auch internationalen Regelungen zur Korruptionsstrafbarkeit oder ausländischen Vorschriften des Kapitalmarkts

  • Betrug
  • Subventionsbetrug
  • Kapitalanlagebetrug
  • Wettbewerbsstrafrecht
  • Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  • Bilanzstrafrecht
  • Untreue
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Korruptionsstraftaten
  • Insolvenzstraftaten

Neben den eigentlichen Rechtsfolgen der jeweiligen Straftatbestände (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) drohen Betroffenen bzw. den verbundenen Unternehmen weitere erhebliche ökonomischen Schäden, etwa Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Schadensersatz in empfindlicher Höhe, so dass das Wirtschaftsstrafrecht für Unternehmen, die Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter unter Umständen existenzbedrohende Folgen mit sich bringen kann.

Ich verteidige Beschuldigte in Wirtschaftsstrafsachen, berate Unternehmen und begleite Zeugen. Bei Durchsuchungen und Verhaftungen bin ich jederzeit vor Ort, um diese zu begleiten und etwaig notwendige Maßnahmen zu koordinieren.